Frequently Asked Questions - häufig gestellte Fragen
Die Ev. Jugend ist ein bunter und vielfältiger Ort. Wir sind uns sicher, dass die Talente und Begeisterungen, die du mitbringst genau ausreichend sind um Teil der Ev. Jugend zu werden. Interesse an der Mitarbeit reicht also vollkommen aus, wobei wir uns natürlich immer freuen, wenn du schon Ideen hast, welche Aufgaben dich interessieren könnten.
Ein guter Anfang für jede*n Teamer*in ist der JuLeiCa Grundkurs oder der Besuch des Start Up Camps.
Um an deine JuLeiCa zu kommen bedarf es mehrerer Schritte.
1. Du besuchst einen der zwei JuLeiCa Grundkurse im Kirchenkreis.
2. Du besuchst einen Erste Hilfe Kurs.
3. Du stellst deinen Antrag online unter: juleica-antrag.de/application?t=T100577
4. Wir schicken dir einen Antrag für ein polizeiliches Führungszeugnis zu. Mit diesen machst du einen Termin bei deinem Bürgerbüro vor Ort.
5. Dein Führungszeugnis zeigst du dem*der Hauptamtlichen in deiner Kirchengemeinde oder uns im Kirchenkreisjugenddienst. Wenn du es in deiner Kirchengemeinde vorzeigst, sagen deine Hauptamtlichen uns bescheid.
6. Wir schalten deinen Antrag frei und deine Jugend Leiter Card wird gedruckt und zu dir geschickt.
Um deine JuLeiCa zu verlängern braucht es 2 Dinge:
- Eine Fortbildung (z. B. einer unserer Fortbildungstage)
- Wenn du aktuell etwas pädagogisches studierst oder eine Ausbildung in diesem Bereich machst kann dies ebenfalls anerkannt werden. Melde dich bei uns.
- Ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis. Melde dich dafür gerne bei uns und du bekommst von uns ein Schreiben, mit dem du in deiner Gemeinde ein Führungszeugnis beantragen kannst.
- Während ein aktueller Erste-Hilfe Kurs nicht zwingend erforderlich ist für die Verlängerung, wünschen wir uns, dass alle Ehrenamtlichen regelmäßig Erste-Hilfe Kurs besuchen. Dafür bieten einmal im Jahr einen Erste-Hilfe Kurs im Sommer an.
Nein. Wir freuen uns über alle, die Interesse an einem unserer Angeboten haben. Gerne unterhalten wir uns aber auch mit dir über Kirche, Glauben und alles was dazu gehört, falls du Fragen hast.
Alle Anmeldungen für unsere Angebote erfolgen über das Formular unter dem Seitenpunkt Anmeldung. Anmeldungen über Anmeldeformulare sind aus logistischem Aufwand nicht mehr vorgesehen.
Bei einer Anmeldung für eine Fahrt, verschicken wir zeitig vor der Veranstaltung einen Freizeitbrief, sowie einen Freizeitpass, welcher ausgefüllt und unterschrieben zu Beginn der Fahrt wieder mitgebracht werden muss.
Solltest du Interesse daran haben als Teamer*in oder Konfirmand*in mit auf das KonfiCamp zu fahren, sprich zu aller erst einmal deine*n Pastor*in an. Da diese ihre Gemeinden geschlossen anmelden.
Alles Reisebedingung sind in den allgemeinen Reisebedingungen der Ev. Jugend Bramsche festgehalten. Diese finden sich hier.
Generell gilt aber auch, sollte es irgendwelche Probleme geben (Krankheit oder anderer Natur) melden Sie sich bei uns. Wir sind immer bemüht eine Lösung zu finden, mit der wir alle gut leben können.
Neben Maßnahmen, die für alle Kinder und Jugendlichen im Kirchenkreis zugänglich sind, ist der Kirchenkreisjugenddienst auch Ansprechpartner, wenn es um Fragen der Ev. Jugend in den Gemeinden geht.
Unsere Fähigkeiten liegen besonders in den Bereichen: Konfliktlösung, Antragsstellung und der Begleitung von Ehrenamtlichen bei Projekten.
Diese Internetseite ist die des Kirchenkreisjugenddienstes. Daher finden sich hier nur die Angebote, Fortbildungen und Informationen über die Ev. Jugend im Kirchenkreis.
Die meisten Kirchengemeinden haben eigene Internetseiten. Ansonsten gibt es oft auch Informationen in Gemeindebriefen oder du fragst direkt die Hauptamtlichen vor Ort.
Wenn du für die Ev. Jugend Wege in deinem Privatauto zurücklegst (z.B. Anfahrt oder Transport von Material), dann kannst du dir Fahrtkosten von uns erstatten lassen.
Sag uns am besten Bescheid, soweit du weißt, dass du so etwas tun möchtest. Dann gibt es im Team Bereich einen Download für den Fahrtkostenantrag. Diesen fühlst du aus und gibst ihn bei uns ab. Wir kümmern uns um den Rest.
Im "Gesetz über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports" ist geregelt, dass dein Arbeitgeber dich von der Arbeit freistellen muss, wenn du bei uns leitende bzw. helfende Tätigkeiten bei einer Maßnahme ausübst oder an einer Fortbildung teilnimmst.
Folgendes solltest du beachten:
- Du musst diesen Sonderurlaub spätestens 1 Monat vor der Maßnahme bei deinem Arbeitgeber beantragen.
- Innerhalb eines Jahres hast du Anspruch auf 12 Tage Sonderurlaub, die auf maximal 3 Veranstaltungen verteilt sein können.
- Für die Zeit des Sonderurlaubs hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. (Hier kann die Kirche aushelfen, einen Antrag darauf, diesen Verdienstausfall auszugleichen findest du im Team Bereich)
Es gibt keinen einheitlichen Antrag für Sonderurlaub. Am besten gehst du frühzeitig in ein Gespräch mit deinem Arbeitgeber, diese zeigen sich meist bereit für Lösungen, die beide Seiten zufriedenstellen und freuen sich, wenn du mit ihnen in den Dialog trittst.